Datenschutzerklärung

Datenverarbeitung durch uns

Eine Nutzung der App Gäubodenmuseum Straubing ist ohne Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an uns (Gäubodenmuseum Straubing) möglich.

Sobald Sie unsere App auf Ihrem Gerät durch Download aus dem jeweiligen App-Store installiert haben, können Sie die App nutzen ohne personenbezogene Daten an uns zu übermitteln.

Sämtlicher Content (Texte, Audiofiles, Bilder, Videos) der App ist einerseits bereits durch die Installation der App auf Ihrem Gerät verfügbar, andererseits werden weitere datenintensive Inhalte von W-LAN Servern nachgeladen, auf denen sich lokal der Content befindet, ohne dass zum Zeitpunkt Nutzung Zugang zum Internet besteht. Deshalb kann die App im Museum auch ohne externe Internet- / Mobilfunkverbindung im vollen Umfang genutzt werden. Bei Klick auf externe Links, die in die Applikation eingebunden sind, wird die App verlassen und der interne Browser Ihres mobilen Endgerätes benutzt. 

Dasselbe ist der Fall, wenn Sie das Museum verlassen und die App nutzen wollen. Dann werden die datenintensiven Inhalte über das Internet geladen.

Die App verfügt über eine Indoor-Navigations-Funktion. Sämtliche Standortdaten werden unter Nutzung von W-LAN und Bluetooth Signalen im Museum auf dem Endgerät des Nutzers errechnet. Eine Übermittlung dieser Daten an das Museum findet nicht statt.

Im Folgenden erhalten Sie weitergehende Hinweise zum Datenschutz und an wen Sie sich bei weitergehenden Fragen zum Datenschutz wenden können.


 

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze ist:

Stadt Straubing, Gäubodenmuseum
Fraunhoferstraße 23
94315 Straubing
Telefon: 09421 9446 3222
Fax: 09421 944 63225
 
Die Stadt ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Markus Pannermayr.

 
Datenschutzbeauftragter
 
Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter:
Stadt Straubing
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Theresienplatz 2
94315 Straubing
 
Telefon: 09421/944-83182
E-Mail: datenschutz@straubing.de

 
Rechte der betroffenen Person
 
Jeder natürlichen Person stehen die in der DSGVO genannten Betroffenenrechte aus den Art. 15 – 21 DSGVO in vollem Umfang zu. Da durch Nutzung unserer App keinerlei personenbezogene Daten verarbeitet werden, wird im Folgenden ausführlicher auf das Recht auf Auskunft und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde eingegangen.

 
Auskunftsrecht - Art. 15 DS-GVO
 
Sie haben das Recht von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:
 
  • die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
  • die Kategorien von personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden;
  • die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden;
  • sofern möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls sie dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  • alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DS-GVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Zudem steht Ihnen das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie auch verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DS-GVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

 
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde – Art. 77 DS-GVO
 
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der Sie Beschwerde einreichen, hat Sie als Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DS-GVO zu unterrichten.
 
Diese Datenschutzhinweise werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert.